Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 12 Abs 1 WoGG vom , § 103 S 1 Halbs 1 SGG, § 103 S 1 Halbs 2 SGG
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes schlüssiges Konzept - Untersuchungsmaxime - Ausfall der Erkenntnismöglichkeiten - Anwendung der Wohngeldtabelle - Sicherheitszuschlag - Wohnflächengrenze für Einpersonenhaushalt in Baden-Württemberg
Leitsatz
Trifft den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Kostensenkungsobliegenheit, sind die Leistungen für Unterkunft nach dem SGB 2 – bei festgestelltem Ausfall der lokalen Erkenntnismöglichkeiten – auch unter der Geltung des § 12 Wohngeldgesetz neuer Fassung auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Zuschlags von 10 vom Hundert zu begrenzen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2013:121213UB4AS8712R0
Fundstelle(n): NJW 2014 S. 10 Nr. 18 NJW 2014 S. 2752 Nr. 37 ZAAAE-61234