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BVerwG Urteil v. - 3 C 1/13

Gesetze: § 28 Abs 1 FeV 2010, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV 2010, § 28 Abs 4 S 1 Nr 3 FeV 2010, § 28 Abs 4 S 1 Nr 4 FeV 2010, § 28 Abs 4 S 3 FeV 2010, § 28 Abs 5 FeV 2010, § 69a Abs 1 S 3 StGB, § 29 Abs 1 S 2 Nr 3 StVG, § 29 Abs 5 StVG, Art 8 Abs 4 EWGRL 439/91, Art 11 Abs 4 EWGRL 439/91

Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsfahrberechtigung; isolierte Wiedererteilungssperre; Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung

Leitsatz

Der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, gegen den nach deren Erteilung wegen in Deutschland begangener Verkehrsstraftaten und dadurch gezeigter fehlender Fahreignung eine isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB verhängt wurde, ist mit seiner EU-Fahrerlaubnis erst dann wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn er den Nachweis erbringt, dass er seine Fahreignung wiedergewonnen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 10 Nr. 16
NJW 2014 S. 2214 Nr. 30
SAAAE-61245

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