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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 4911/10

Leitsatz

Leitsatz:

Übende Verfahren im Sinne der Richtlinien-Psychotherapie (hier: GNR 35111 EBM 2000plus) können nicht von nichtärztlichen Mitarbeitern als Hilfeleistung durchgeführt werden. Sie sind von einem Arzt bzw. Psychotherapeuten mit entsprechender Qualifizierung nach der Psychotherapie-Vereinbarung zu erbringen.

Fundstelle(n):
AAAAE-61264

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