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BFH Urteil v. - X R 22/11

Gesetze: AO § 233a Abs. 2, AO § 233a Abs. 3, AO § 238 Abs. 1, AO § 227, FGO § 107 Abs. 1

Beschränkung des Erlasses von Nachzahlungszinsen; Berichtigung des Tatbestands

Leitsatz

Die ermessenslenkende Verwaltungsanweisung in Nr. 70.1.2 Satz 2 AEAO zu § 233a AO gewährleistet eine sachgerechte Ermessensausübung, wahrt die gesetzlichen Grenzen des Ermessens und macht von dem gesetzlich eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch (hier: Erlass von Nachzahlungszinsen nur insoweit, als die freiwillige Leistung des Steuerpflichtigen für jeweils volle Monate vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung erbracht worden ist).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 817 Nr. 6
HFR 2014 S. 580 Nr. 7
HAAAE-61334

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