Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; Zurückverweisung der Sache an das FG bei einem nicht mehr existenten Bescheid
Leitsatz
1. Ist das Urteil des Finanzgerichts (FG) zu im Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr existenten Bescheiden ergangen, liegt darin ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens. 2. Die Revision gegen ein solches Urteil führt grundsätzlich zu seiner Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das FG. Wurden jedoch durch die Änderungsbescheide keine neuen Streitpunkte in das Verfahren eingeführt und hat das FG in Unkenntnis der Änderungsbescheide über die früheren Bescheide befunden, reicht aus prozessökonomischen Gründen eine Richtigstellung in der Rechtsmittelentscheidung aus.
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Fundstelle(n): IWB-Kurznachricht Nr. 10/2014 S. 362 CAAAE-61340