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BFH Beschluss v. - III B 118/13

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, EStG § 4 Abs. 4

Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: verweigerte Anerkennung vorweggenommener Betriebsausgaben); kumulative Urteilsbegründung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 897 Nr. 6
WAAAE-61342

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