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BFH Urteil v. - III R 47/13

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4

Kindergeld für volljährige verheiratete Kinder

Leitsatz

1. Seit Januar 2012 steht die Verheiratung eines Kindes seiner Berücksichtigung nicht mehr entgegen. Die Höhe seiner Einkünfte und Bezüge ist - im Gegensatz zu der bis Ende 2011 geltenden Rechtslage - ohne Bedeutung.
2. Vergleichbar .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 844 Nr. 6
UAAAE-61347

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