Inländischer Kindergeldanspruch einer Grenzängerin
Leitsatz
Der inländische Kindergeldanspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Deutschland als Wohnsitzstaat im Hinblick auf die Gewährung der Familienleistungen der an sich unzuständige Mitgliedstaat ist (Art. 13 Abs. 2 Buchst. a, Art. 73 der VO Nr. 1408/71). Die Konkurrenz zwischen der niederländischen und der inländischen Familienleistung ist nicht nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, sondern nach der vorrangig anzuwendenden gemeinschaftsrechtlichen Antikumulierungsregelung des Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der VO Nr. 574/72 aufzulösen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 837 Nr. 6 FAAAE-61352