Für eine Entlassung aus der Haftung gegenüber einem Darlehensgläubiger geleistetes Entgelt als vergebliche Werbungskosten
Leitsatz
Zahlt der Gesellschafter einer Immobilien-GbR dem Gläubiger eines der GbR zur Finanzierung der Herstellungskosten des geplanten Immobilien-Objekts gewährten Darlehens ein Entgelt für seine Entlassung aus der Haftung, kann die Zahlung als vergebliche (Sonder-)Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein, wenn sie geleistet wurde, um die im Kauf des Objekts liegende gescheiterte Investition zu beenden und so die Höhe der vergeblich aufgewendeten Kosten zu begrenzen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 834 Nr. 6 EStB 2014 S. 170 Nr. 5 KÖSDI 2014 S. 18836 Nr. 5 StBW 2014 S. 365 Nr. 10 ZAAAE-61354