Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Beschluss v. - 1 ABR 39/12

Gesetze: § 3 Abs 1 AltTZG 1996, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Halbs 1 BetrVG, § 77 Abs 6 BetrVG

Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

Leitsatz

Eine Betriebsvereinbarung über die Begründung und Ausgestaltung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen unterliegt hinsichtlich der Verteilung der vom Arbeitgeber für Aufstockungsleistungen vorgesehenen finanziellen Leistungen dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Eine Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG tritt nicht ein, wenn der Arbeitgeber nach Ablauf der Kündigungsfrist keine Mittel mehr für Aufstockungsleistungen zur Verfügung stellt.

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 16
NJW 2014 S. 8 Nr. 25
TAAAE-61677

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank