Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von "Erlebnis"-Gutscheinen bei fehlender Offenlegung der Identität des Veranstalters einer Ballonfahrt - Alpenpanorama im Heißluftballon
Leitsatz
Alpenpanorama im Heißluftballon
Der Anbieter von Gutscheinen für „Erlebnisse“ (hier: Ballonfahrt in den Alpen), die innerhalb von drei Jahren vom Kunden oder einer von ihm beschenkten Person bei Drittunternehmen (Erlebnispartnern) eingelöst werden können, ist nicht gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 Fall 2 UWG gehalten, bereits beim annahmefähigen Angebot des Erlebnisses auf seiner Internetseite über Identität und Anschrift des die Ballonfahrt durchführenden Unternehmens zu informieren.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2014 S. 6 Nr. 16 NJW-RR 2014 S. 817 Nr. 13 CAAAE-61687