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BGH Urteil v. - I ZR 24/12

Gesetze: § 5a Abs 3 Nr 1 UWG, § 5a Abs 3 Nr 2 Alt 2 UWG

Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von "Erlebnis"-Gutscheinen bei fehlender Offenlegung der Identität des Veranstalters einer Ballonfahrt - Alpenpanorama im Heißluftballon

Leitsatz

Alpenpanorama im Heißluftballon

Der Anbieter von Gutscheinen für „Erlebnisse“ (hier: Ballonfahrt in den Alpen), die innerhalb von drei Jahren vom Kunden oder einer von ihm beschenkten Person bei Drittunternehmen (Erlebnispartnern) eingelöst werden können, ist nicht gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 2 Fall 2 UWG gehalten, bereits beim annahmefähigen Angebot des Erlebnisses auf seiner Internetseite über Identität und Anschrift des die Ballonfahrt durchführenden Unternehmens zu informieren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 6 Nr. 16
NJW-RR 2014 S. 817 Nr. 13
CAAAE-61687

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