Haftung einer Direktbank: Beschränkte Revisionszulassung hinsichtlich eines Schadensersatzanspruches wegen Aufklärungspflichtverletzung in Ansehung einer arglistigen Täuschung seitens eines Mitarbeiters eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens im Zusammenhang mit dem Erwerb von Genussscheinen
Tatbestand
Der Kläger begehrt von der beklagten Direktbank Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über eine behauptete arglistige Täuschung und Fehlberatung durch den Mitarbeiter B. der inzwischen insolventen A. AG (nachfolgend: A. AG) im Zusammenhang mit dem Erwerb von Genussscheinen der P. AG sowie wegen weiterer Aufklärungspflichtverletzungen und sittenwidriger vorsätzlicher Schädigungen.