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BFH Urteil v. - III R 33/13

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1

Kindergeld für verheiratetes Kind; Anspruch auf Ehegattenunterhalt nicht mehr von Bedeutung

Leitsatz

Seit Januar 2012 führt die Verheiratung eines Kindes weder zu einem Ausschlusstatbestand i.S. von § 32 Abs. 4 EStG, noch erfordert die Berücksichtigung eines Kindes eine "typische Unterhaltssituation". Die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes ist ohne Bedeutung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 842 Nr. 6
ZAAAE-61837

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