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BFH Urteil v. - VI R 21/12

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1,EStG § 33a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, HeimG § 1

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind zwangsläufig i.S. des § 33 EStG

Leitsatz

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind zwangsläufig i.S. des § 33 EStG. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht außerhalb des Rahmens des Üblichen liegen.
Vergleichbar .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 832 Nr. 6
StBW 2014 S. 445 Nr. 12
EAAAE-61844

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