Glaubhaftmachung des fehlenden Verschuldens an der Fristversäumung; Anforderungen an die Darlegung von Anhaltspunkten für ein die Wiedereinsetzung ermöglichendes Büroversehen
Leitsatz
Hat ein mit der Sache befasster Berufsträger, der über die Qualifikation als Rechtsanwalt oder Steuerberater verfügt, unsorgfältig gehandelt, indem er die Revisionsbegründungsfrist fehlerhaft berechnet hat, ist dies als fahrlässig einzustufen und stellt grundsätzlich ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden dar. Dies gilt unabhängig davon, ob der insoweit verantwortlich tätige und rechtskundige Berufsträger die Mandatsbetreuung als nichtselbständig tätiger Angestellter, Gesellschafter-Geschäftsführer einer Freiberufler-Kapitalgesellschaft oder freiberuflich Tätiger einer Sozietät ausführt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 881 Nr. 6 ZAAAE-61850