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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 4/14

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, FGO § 69

Einkommensteuergesetz: Betriebsausgabenabzug aus Scheinrechnungen - Summarisches Verfahren

Leitsatz

Für den Betriebsausgabenabzug belegt allein eine Eingangsrechnung über bezogene Leistungen nicht die betriebliche Veranlassung. Die Leistung muss vom Rechnungsaussteller auch tatsächlich erbracht worden sein.

Fundstelle(n):
PStR 2014 S. 196 Nr. 8
StBW 2014 S. 366 Nr. 10
BAAAE-62065

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