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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 68/13

Gesetze: EnergieStG § 60 Abs. 1

Verbrauchsteuerrecht: Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1

Leitsatz

Zu der Frage, ob es im Lichte der erforderlichen rechtzeitigen gerichtlichen Verfolgung des Anspruchs i. S. v. § 60 Abs. 1 EnergieStG schädlich ist, wenn der Anspruchsberechtigte zwischen dem vom Warenempfänger erhobenen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid und der Beantragung der Überleitung ins streitige Verfahren über Ratenzahlungen verhandelt und eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließt und erst über einen Monat - nachdem Raten vereinbarungswidrig nicht gezahlt wurden - nach Kenntnis vom Widerspruch die Überleitung ins streitige Verfahren beantragt.

Fundstelle(n):
QAAAE-62073

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