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BAG Urteil v. - 4 AZR 173/12

Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, § 894 ZPO, § 1 TVG

Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

Leitsatz

1. Es besteht grundsätzlich keine rechtliche Pflicht einer Koalition, mit einer anderen Koalition einen Tarifvertrag zu schließen oder auch nur über einen solchen zu verhandeln. Die Annahme einer solchen Rechtspflicht bedarf einer gesonderten Anspruchsgrundlage.

2. §19 TVK enthält keine eindeutige Verpflichtung der Tarifvertragsparteien zum Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2483 Nr. 41
BB 2014 S. 1076 Nr. 18
DB 2013 S. 25 Nr. 40
DB 2014 S. 1208 Nr. 21
DB 2014 S. 8 Nr. 17
StBW 2013 S. 953 Nr. 20
ZIP 2013 S. 88 Nr. 45
OAAAE-62091

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