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BGH Urteil v. - I ZR 45/13

Gesetze: Art 2 Abs 1 Buchst a EGRL 13/2000, Art 2 Abs 3 EGRL 13/2000, Art 3 Abs 1 Nr 2 EGRL 13/2000, EURL 20/2013, Art 267 AEUV, § 11 Abs 1 Nr 1 LFGB, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 3 Nr 3 UWG

Vorabentscheidungsersuchen zur irreführenden Lebensmittelwerbung: Bewerbung eines Früchtetees mit Abbildungen tatsächlich nicht vorhandener Zutaten - Himbeer-Vanille-Abenteuer

Leitsatz

Himbeer-Vanille-Abenteuer

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (ABl. Nr. L 109 vom , S. 29) in der zuletzt durch die Richtlinie Nr. 2013/20/EU des Rates vom (ABl. Nr. L 158 vom , S. 234) geänderten Fassung folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Dürfen die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür durch das Aussehen, die Bezeichnung oder bildliche Darstellung den Eindruck des Vorhandenseins einer bestimmten Zutat erwecken, obwohl diese Zutat tatsächlich nicht vorhanden ist und sich dies allein aus dem Verzeichnis der Zutaten gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2000/13/EG ergibt?

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 8 Nr. 17
HAAAE-62105

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