Bauhandwerkersicherung: Voraussetzungen eines erfolgreichen Sicherungsverlangens nach Bestellerkündigung des Bauvertrags
Leitsatz
1. Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 BGB verlangen.
2. Der Unternehmer hat die ihm nach einer Kündigung zustehende Vergütung schlüssig darzulegen.
3. Sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Berechnung des dargelegten Vergütungsanspruchs streitig, ist dem Unternehmer für seine schlüssig dargelegte Vergütung eine Sicherheit ohne Klärung der Streitfragen zu gewähren. Anderes gilt, wenn die Klärung der Streitfragen nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2014 S. 2186 Nr. 30 NJW 2014 S. 6 Nr. 18 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2014 S. 1417 WM 2014 S. 801 Nr. 17 ZIP 2014 S. 27 Nr. 14 BAAAE-62107