Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Beschluss v. - B 8 SF 2/13 R

Gesetze: § 202 S 1 SGG, § 17a Abs 2 S 1 GVG, § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 17a Abs 4 S 4 GVG, § 51 Abs 1 Nr 6a SGG, § 13 GVG, § 17 Abs 2 S 1 GVG, § 75 Abs 3 SGB 12

Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Klage eines Sozialhilfeträgers gegen einen Einrichtungsträger auf Erstattung überzahlter Leistungen - Unzulässigkeit des Sozialrechtswegs - keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Sozialhilfe - Leistungserbringungsrecht - sozialhilferechtliches Dreiecksverhältnis - Beitritt zu einer privatrechtlichen Schuld

Leitsatz

Für die Klage einer Einrichtung gegen den Sozialhilfeträger aus dessen Schuldbeitritt zur Verpflichtung des Hilfeempfängers aus dem Heimvertrag ist der Zivilrechtsweg eröffnet; dies gilt auch für den Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung wegen überzahlter Beträge.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:180314BB8SF213R0

Fundstelle(n):
YAAAE-62134

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank