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BGH Urteil v. - II ZR 107/13

Die Klägerin beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 29. März 2001 als atypisch stille Gesellschafterin an der Beklagten im Rahmen des Beteiligungsprogramms "Sprint", bei dem die Einlage in Raten bezahlt wird, mit einem Betrag in Höhe von 18.000 DM zuzüglich einem Agio von 1.080 DM.

Fundstelle(n):
IAAAE-62913

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