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BGH Urteil v. - II ZR 149/13

Der Kläger beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 20. Juni 2001 als atypisch stiller Gesellschafter an der Beklagten mit einem Gesamtbetrag von 27.000 DM und einem Agio von 6 %, und zwar in der Beteiligungsvariante "Classic" mit einer "Einmaleinlage" von 4.500 DM, in der Variante "Classic Plus", bei der die Ausschüttungen aus der Einmalanlage "Classic" wieder angelegt werden, ebenfalls mit einem Betrag in Höhe von 4.500 DM und in der Variante "Sprint", bei der die Einlage in Raten bezahlt wird, mit einem Betrag in Höhe von 18.000 DM.

Fundstelle(n):
SAAAE-62914

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