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BGH Beschluss v. - VII ZB 40/13

Gesetze: Nr 3202 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 Halbs 1 Alt 3 RVG-VV

Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für Gespräche über eine Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens

Leitsatz

Gespräche über Verfahrensabsprachen, mit deren Befolgung eine Beendigung des Verfahrens nicht verbunden ist, wie etwa Gespräche über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens, lösen eine Terminsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 3 Halbsatz 1 Fall 3 RVG-VV nicht aus.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 14 Nr. 20
NJW 2014 S. 8 Nr. 19
NJW-RR 2014 S. 958 Nr. 15
VAAAE-62926

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