Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur Vertragserfüllungsbürgschaft mit gleichzeitiger Sicherung von Mängelansprüchen; Aushandeln vorformulierter Klauseln; individualrechtlicher Ausschluss des AGB-Rechts
Leitsatz
1. Die in einem Generalunternehmervertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers
"Innerhalb von 14 Tagen nach Abruf der einzelnen Teilbauabschnitte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag bauabschnittsweise Vertragserfüllungsbürgschaften über 10 v.H. der unter § 6 vereinbarten Pauschalauftragssumme Zug um Zug gegen Stellung einer Zahlungsbürgschaft durch den Auftraggeber in gleicher Höhe auszuhändigen."
ist unwirksam, wenn auch Mängelansprüche gesichert werden.
2. Der Verwender vorformulierter Klauseln kann sich zur Darlegung eines Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht ausschließlich auf eine individualrechtliche Vereinbarung berufen, nach der über die Klauseln "ernsthaft und ausgiebig verhandelt wurde".
3. Mit dem Schutzzweck der §§ 305 ff. BGB ist nicht zu vereinbaren, wenn Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB die Geltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen individualrechtlich ausschließen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2014 S. 1194 Nr. 21 DB 2014 S. 6 Nr. 18 NJW 2014 S. 1725 Nr. 24 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2014 S. 1416 WM 2014 S. 838 Nr. 18 ZIP 2014 S. 924 Nr. 19 RAAAE-62949