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BGH Beschluss v. - XI ZR 171/12

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, Art 103 Abs 1 GG

Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens bei unterlassener Offenlegung von erhaltenen Provisionszahlungen; Gehörsverletzung bei unterlassener Vernehmung des Anlegers zur Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden

Fundstelle(n):
AAAAE-62972

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