Gesetze: § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 4 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 Alt 2 SGB 2, § 103 SGG
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Lebens- oder Rentenversicherungen - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - Verlustquote - Vergleich des Verkehrswertes mit dem Substanzwert - fehlende Feststellung der Verwertungsmöglichkeit in einem absehbaren und angemessenen Zeitraum - Notwendigkeit der Auslegung und Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe im Einzelfall - besondere Härte - Leistungsbezug für kurze Dauer
Leitsatz
Bei der Verwertung von Lebensversicherungen als Vermögen ist die Prüfung der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit nicht auf die "Verlustquote" im Verhältnis von Substanzwert (eingezahlte Beiträge) und Verkehrswert (Rückkaufswert) zu beschränken.