Gesetze: § 421g SGB 3 vom , § 31 S 1 SGB 10, § 39 Abs 2 SGB 10
Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - Verwaltungsakt - keine nachträgliche Unwirksamkeit wegen Nichtvorliegens einer Anspruchsvoraussetzung
Leitsatz
Die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt im Verhältnis zum Arbeitslosen/Arbeitsuchenden in Form eines Verwaltungsakts. Solange dieser nicht wirksam aufgehoben oder zurückgenommen worden ist, hat der Vermittler nach erfolgreicher Vermittlung einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit auf Zahlung der im Gutschein versprochenen Geldsumme (Fortentwicklung von B 7a AL 56/05 R = BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr 1; B 7/7a AL 8/07 R = BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr 3).