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BSG Urteil v. - B 11 AL 19/12 R

Gesetze: § 421g SGB 3 vom , § 31 S 1 SGB 10, § 39 Abs 2 SGB 10

Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers - Verwaltungsakt - keine nachträgliche Unwirksamkeit wegen Nichtvorliegens einer Anspruchsvoraussetzung

Leitsatz

Die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt im Verhältnis zum Arbeitslosen/Arbeitsuchenden in Form eines Verwaltungsakts. Solange dieser nicht wirksam aufgehoben oder zurückgenommen worden ist, hat der Vermittler nach erfolgreicher Vermittlung einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegen die Bundesagentur für Arbeit auf Zahlung der im Gutschein versprochenen Geldsumme (Fortentwicklung von B 7a AL 56/05 R = BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr 1; B 7/7a AL 8/07 R = BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr 3).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:110314UB11AL1912R0

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 8 Nr. 29
ZAAAE-62981

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