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Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammen veranlagten Ehegatten und bei Gesellschafter-Geschäftsführern
1. Vorwegabzug bei zusammen veranlagten Ehegatten
Nach dem , BStBl 2004 I S. 848, eröffnet bei der Umsetzung der BStBl 2004 II S. 709, und vom , BStBl 2004 II S. 720, der Vorläufigkeitsvermerk nach Nr. 1 der Anlage zum (AO-Kartei ST § 165 AO Karte 1) keine eigenständige Änderungsmöglichkeit (siehe auch unter ZOFF – Kurzinfo ESt 07/2004). Etwas anderes soll nur gelten, wenn der Steuerpflichtige durch irreführende Äußerungen des Finanzamts von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abgehalten worden ist (vgl. , zur AL-Fest Fach ESt).
2. Vorwegabzug bei Alleingesellschafter-Geschäftsführern
Nach dem BStBl 2004 I S. 582, eröffnet bei der Umsetzung des BStBl 2004 II S. 546, der Vorläufigkeitsvermerk nach Nr. 1 der Anlage zum (AO-Kartei ST § 165 AO Karte 1) keine eigenständige Änderungsmöglichkeit (siehe auch unter Kurzinfo ESt 04/2006). Etwas anderes soll nur gelten, wenn der Steuerpflichtige durch irreführende Äußerungen des Finanzamts von der Einlegung eines Rechtsbehelfs abgehalten worden ist.
3. Einwendungen von Steuerpflichtigen
Vermehrt wenden Steuerpflichtige ein, wegen der Fo...BStBl 2003 I S. 482