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BGH Urteil v. - II ZR 219/13

Die Klägerin beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 9. Dezember 2003 als atypisch stille Gesellschafterin an der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Rahmen des Beteiligungsprogramms "Classic" mit einer "Einmaleinlage" in Höhe von 5.000 € zuzüglich 300 € Agio.

Fundstelle(n):
EAAAE-63344

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