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BGH Urteil v. - II ZR 223/13

Der Kläger beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 12. Juni/23. Juli 2003 als atypisch stiller Gesellschafter an der Rechtsvorgängerin der Beklagten mit einem Gesamtbetrag von 22.000 € und einem Agio von 6 %, und zwar in der Beteiligungsvariante "Classic" mit einer "Einmaleinlage" von 3.800 €, in der Variante "Classic Plus", bei der die Ausschüttungen aus der Einmalanlage "Classic" wieder angelegt werden, ebenfalls mit einem Betrag in Höhe von 3.800 € und in der Variante "Sprint", bei der die Zahlung der Einlage in monatlichen Raten von 80 € vereinbart wurde, mit einem Betrag in Höhe von 14.400 €.

Fundstelle(n):
OAAAE-63345

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