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BGH Urteil v. - IX ZR 137/13

Gesetze: § 305c Abs 1 BGB, § 39 Abs 2 InsO, § 174 InsO

Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten Schulträger: Inhaltskontrolle für eine Rangrücktrittserklärung für den Fall der Insolvenz)

Leitsatz

Die in einem zur Finanzierung des Schulbetriebs zwischen den Eltern der Schüler und dem Schulträger abgeschlossenen Darlehensvertrag enthaltene Rangrücktrittserklärung ist nicht überraschend, wenn sie eingangs des Vertrages zugleich mit der Darlehenssumme vereinbart wird und die Eltern in einem Begleitschreiben auf die mit dem Schulbesuch verbundenen finanziellen Belastungen hingewiesen und dabei, drucktechnisch besonders hervorgehoben, auch um die Ausreichung eines nachrangigen Darlehens gebeten werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1684 Nr. 29
DB 2014 S. 1069 Nr. 19
DB 2014 S. 6 Nr. 19
DStR 2014 S. 1684 Nr. 33
NJW 2014 S. 8 Nr. 20
NJW-RR 2014 S. 937 Nr. 15
WM 2014 S. 897 Nr. 19
ZIP 2014 S. 1087 Nr. 22
SAAAE-63348

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