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Umsatzsteuer; Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren; , BStBl 2012 II S. 630
Mit dem o. g. Urteil hat der BFH entschieden, dass Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren erbringt, gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Anwendung des , BStBl 2012 II S. 630
Die Grundsätze des , BStBl 2012 II S. 630, sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für vor dem ausgeführte Umsätze wird es – auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers – nicht beanstandet, wenn der Unternehmer entsprechende Leistungen bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG unterwirft.
II. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Abschnitt 12.9 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2014 I S. 802, geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Absatz 10 Nummer 7 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„ 2Mit der Durchführung von Lehrveranstalt...BStBl 2012 II S. 630