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BFH Beschluss v. - XI B 10/14

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, UStG § 15 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 1 Satz 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 2

Kein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers von Bauleistungen bei Verweigerung der Zahlung wegen Baumängeln von Beginn an

Leitsatz

Ein Leistungsempfänger kann den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung für ihm erbrachte Leistungen nicht geltend machen, wenn er von Anfang an das Bestehen der in der Rechnung ausgewiesenen Forderung ganz oder teilweise bestreitet und damit zum Ausdruck bringt, dass er die Forderung nicht bezahlen werde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 1099 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2014 S. 1555
AAAAE-63487

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