Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmen; Vorsteuerabzug für eine zu Wohnzwecken des Geschäftsführers genutzte Wohnung
Leitsatz
1. Ist ein Gegenstand sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch für den nichtunternehmerischen privaten Bereich des Unternehmers vorgesehen (gemischte Nutzung), kann ihn der Steuerpflichtige insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen. 2. Will eine juristische Person die Vorsteuern aus Herstellungskosten eines teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu Wohnzwecken des Geschäftsführers) genutzten Gebäudes abziehen, muss sie bis zum 31. Mai des Folgejahres erklären, dass sie das Gebäude insgesamt ihrem Unternehmen zugeordnet hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1097 Nr. 7 HFR 2014 S. 635 Nr. 7 StBW 2014 S. 406 Nr. 11 JAAAE-63497