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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 125/12

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2

Zurechnung von Grundstücksgeschäften einer atypisch stillen Gesellschaft bei gewerblichem Grundstückshandel des atypisch stillen Gesellschafters

Leitsatz

Die Grundstücksgeschäfte einer atypisch stillen Gesellschaft werden dem atypisch stillen Gesellschafter als Mitunternehmer zugerechnet und fließen - im Streitfall als Zählobjekte - in die Beurteilung des gewerblichen Grundstückshandels des atypisch Stillen ein.

Fundstelle(n):
YAAAE-63680

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