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BGH Beschluss v. - IX ZA 5/14

Gesetze: § 35 Abs 1 InsO, § 203 Abs 1 Nr 3 InsO

Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Veräußerungserlöse für durch den Insolvenzverwalter freigegebene Gegenstände

Leitsatz

Der Nachtragsverteilung unterliegen keine Gegenstände, die der Insolvenzverwalter freigegeben hat. Ebenso wenig unterliegt der Veräußerungserlös für einen freigegebenen Gegenstand, der nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens verkauft worden ist, der Nachtragsverteilung.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1281 Nr. 22
DB 2014 S. 7 Nr. 20
NJW 2014 S. 8 Nr. 21
NJW-RR 2014 S. 1515 Nr. 24
WM 2014 S. 956 Nr. 20
ZIP 2014 S. 1183 Nr. 24
IAAAE-63843

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