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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 253/13

Im Streit ist die Nachforderung von Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung Sozialversicherung i.H.v. 11.645,62 EUR für den Zeitraum vom 1.3.2008 bis zum 31.5.2009, in dem der Kläger freiwillig krankenversichert und auf dieser Grundlage in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert war.

Fundstelle(n):
LAAAE-63936

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