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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 296/10

Streitig ist, ob hinsichtlich der von der Klägerin seit dem 1.1.2005 bis zum 30.6.2008 ausgeübten Tätigkeit als Buchführungshilfe für den Beigeladenen zu 1) Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung besteht.

Fundstelle(n):
VAAAE-63937

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