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BAG Urteil v. - 3 AZR 548/11

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger für die Zeit vom 1. Juni 2009 bis zum 31. Mai 2012 eine vorgezogene monatliche Altersrente iHv. 729,40 Euro zu zahlen.

Fundstelle(n):
EAAAE-64796

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