Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung
Leitsatz
Hat ein Arbeitgeber nach § 315 BGB über einen Bonusanspruch zu entscheiden, der gleichermaßen auf der Ertragslage des Unternehmens wie auf der Leistung des Arbeitnehmers beruht, muss ein festzusetzendes Bonusbudget - in Abhängigkeit von der Ertragslage - regelmäßig eine Größenordnung erreichen, die den Leistungsbezug des Bonussystems beachtet und ausreicht, die durch Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1396 Nr. 23 DB 2014 S. 1203 Nr. 21 DB 2014 S. 7 Nr. 21 DStR 2014 S. 12 Nr. 26 NJW 2014 S. 2464 Nr. 33 NJW 2014 S. 8 Nr. 24 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2014 S. 2761 ZIP 2014 S. 1241 Nr. 25 JAAAE-64806