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BGH Beschluss v. - IX ZB 83/13

Gesetze: § 175 Abs 2 InsO, § 178 Abs 2 S 2 InsO, § 201 Abs 2 S 1 InsO, § 302 Nr 1 InsO

Insolvenzverfahren: Pflichten des Insolvenzgerichts bei Anmeldung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung; Anforderungen an den Widerspruch des Schuldners

Fundstelle(n):
NJW-RR 2014 S. 1390 Nr. 22
PAAAE-64843

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