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BGH Beschluss v. - IX ZB 88/12

Gesetze: Art 22 Nr 5 VollstrZustÜbk 1998 vom , Art 27 VollstrZustÜbk 1998 vom , Art 28 VollstrZustÜbk 1998 vom , § 148 ZPO, § 767 ZPO

Vollstreckungsgegenklage: Internationale Zuständigkeit bei Aufrechnungseinwand gegen die zu vollstreckende Forderung; Verfahrensaussetzung wegen eines Verfahrens über die aufgerechnete Forderung bei einem allein zuständigen ausländischen Gericht

Leitsatz

1. Eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO fällt nicht unter die Zuständigkeitsregelung in Art. 22 Nr. 5 LugÜ (2007), wenn das Erlöschen der zu vollstreckenden Forderung durch Aufrechnung mit einer Forderung geltend gemacht wird, für deren selbständige Geltendmachung das angerufene Gericht international unzuständig wäre.

2. Zur Aussetzung des Verfahrens über eine Vollstreckungsgegenklage, mit der das Erlöschen der zu vollstreckenden Forderung durch eine Aufrechnung geltend gemacht wird, im Hinblick auf ein Verfahren über die aufgerechnete Forderung bei dem international allein zuständigen ausländischen Gericht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1281 Nr. 22
NJW 2014 S. 2798 Nr. 38
RIW 2014 S. 606 Nr. 9
WM 2014 S. 1003 Nr. 21
ZIP 2014 S. 1552 Nr. 32
ZAAAE-64844

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