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BGH Beschluss v. - I ZB 42/11

Gesetze: § 890 Abs 1 ZPO

Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein urheberrechtliches Unterlassungsgebot: Veröffentlichung von Fotografien von Speisen im Rahmen einer Rezeptsammlung im Internet - Reichweite des Unterlassungsgebots

Leitsatz

Reichweite des Unterlassungsgebots

1. Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisverfahren und die Verurteilung einbezogen sind (Fortführung von , GRUR 2013, 1235 Rn. 18 = WRP 2014, 75 - Restwertbörse II).

2. Das rechtlich Charakteristische der konkreten Verletzungsform, das für die Bestimmung des Kerns der verbotenen Handlung und die Reichweite des Vollstreckungstitels maßgeblich ist, ist auf die Schutzrechte beschränkt, die Prüfungsgegenstand im Erkenntnisverfahren gewesen sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 2870 Nr. 39
WM 2014 S. 1251 Nr. 26
NAAAE-64848

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