Gebäudeversicherung: Verjährung von Prämienansprüchen aus Altversicherungsverträgen
Leitsatz
Prämienansprüche aus sogenannten Altversicherungsverträgen, die im Jahre 2008 fällig werden, unterliegen der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. Dabei kann offen bleiben, ob sich dieses Ergebnis aus Art. 1 Abs. 1 EGVVG i.V.m. § 12 VVG a.F. ergibt oder ob Art. 3 Abs. 1 EGVVG entsprechend anzuwenden ist. Im Falle der Anwendung von Art. 3 EGVVG sind auch die Regelungen über den Fristenvergleich in Art. 3 Abs. 2 und 3 EGVVG heranzuziehen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2014 S. 2342 Nr. 32 NJW 2014 S. 6 Nr. 22 VAAAE-64867