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BGH Urteil v. - IV ZR 153/13

Gesetze: Art 1 Abs 1 VVGEG, Art 3 Abs 1 VVGEG, Art 3 Abs 2 VVGEG, Art 3 Abs 3 VVGEG, § 12 Abs 1 S 1 aF VVG, § 195 BGB

Gebäudeversicherung: Verjährung von Prämienansprüchen aus Altversicherungsverträgen

Leitsatz

Prämienansprüche aus sogenannten Altversicherungsverträgen, die im Jahre 2008 fällig werden, unterliegen der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. Dabei kann offen bleiben, ob sich dieses Ergebnis aus Art. 1 Abs. 1 EGVVG i.V.m. § 12 VVG a.F. ergibt oder ob Art. 3 Abs. 1 EGVVG entsprechend anzuwenden ist. Im Falle der Anwendung von Art. 3 EGVVG sind auch die Regelungen über den Fristenvergleich in Art. 3 Abs. 2 und 3 EGVVG heranzuziehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 2342 Nr. 32
NJW 2014 S. 6 Nr. 22
VAAAE-64867

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