Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei behauptetem deliktischen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einem Kapitalanlagegeschäft
Leitsatz
1. Das den Eintritt des Rechtsschutzfalles bestimmende schädigende Verhalten muss beim Schadensersatzrechtsschutz ebenso wie beim verstoßabhängigen Rechtsschutz nach dem Tatsachenvortrag des Versicherungsnehmers ihm gegenüber begangen sein.
2. Ohne diesen Bezug fehlt es an der Eignung, einen Versicherungsfall auszulösen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1281 Nr. 22 NJW 2014 S. 2042 Nr. 28 NJW 2014 S. 6 Nr. 25 WM 2014 S. 985 Nr. 21 JAAAE-64884