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BGH Urteil v. - IV ZR 47/13

Gesetze: § 4 Abs 1 S 1 Buchst a ARB 1994, § 4 Abs 1 S 1 Buchst c ARB 1994, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 264a StGB

Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei behauptetem deliktischen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit einem Kapitalanlagegeschäft

Leitsatz

1. Das den Eintritt des Rechtsschutzfalles bestimmende schädigende Verhalten muss beim Schadensersatzrechtsschutz ebenso wie beim verstoßabhängigen Rechtsschutz nach dem Tatsachenvortrag des Versicherungsnehmers ihm gegenüber begangen sein.

2. Ohne diesen Bezug fehlt es an der Eignung, einen Versicherungsfall auszulösen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1281 Nr. 22
NJW 2014 S. 2042 Nr. 28
NJW 2014 S. 6 Nr. 25
WM 2014 S. 985 Nr. 21
JAAAE-64884

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