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BGH Urteil v. - IV ZR 60/13

Der Kläger verlangt Versicherungsschutz aus einem zum 15. Mai 1995 beginnenden und von der Beklagten zum 15. Mai 2010 gekündigten Rechtsschutzversicherungsvertrag mit den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 94 (ARB 94 - vgl. VerBAV 1994, 97).

Fundstelle(n):
TAAAE-64885

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