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BGH Urteil v. - IV ZR 61/13

Der Kläger verlangt Versicherungsschutz aus einem zum 2. Januar 1996 beginnenden Rechtsschutzversicherungsvertrag mit den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 94 (ARB 94 - vgl. VerBAV 1994, 97).

Fundstelle(n):
DAAAE-64886

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