Keine Verlängerung des Anspruchs auf Kindergeld wegen Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres anstatt des Zivildienstes; unterschiedliche Behandlung des Zivildienstes im Vergleich zum freiwilligen Jahr sachlich gerechtfertigt
Leitsatz
Die in § 32 Abs. 5 EStG geregelte Verlängerung der Kindergeldzahlung ist nicht auch bei Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres anstelle des Zivildienstes möglich. Die in der Vorschrift aufgeführten Verlängerungstatbestände sind abschließend. Die Vorschrift ist auch nicht analog anzuwenden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1035 Nr. 7 DStRE 2014 S. 915 Nr. 15 EStB 2014 S. 257 Nr. 7 StBW 2014 S. 487 Nr. 13 YAAAE-64999