Aufwendungen eines Flugzeugführers für Fahrten zwischen Wohnung und Heimatflughafen nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig
Leitsatz
1. Ein Verkehrsflugzeugführer ist schwerpunktmäßig in einem Flugzeug, das mangels Ortsfestigkeit seinerseits keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, und damit auswärts tätig. Das gilt auch dann, wenn er die Einrichtungen der Fluggesellschaft auf dem Flughafengelände nachhaltig (gegebenenfalls arbeitstäglich) aufsucht. 2. Aufwendungen eines Verkehrsflugzeugführers für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Heimatflughafen sind nicht nach Maßgabe der Entfernungspauschale, sondern nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten zu berücksichtigen.
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Fundstelle(n): BB 2014 S. 1365 Nr. 23 BFH/NV 2014 S. 1029 Nr. 7 EStB 2014 S. 213 Nr. 6 HFR 2014 S. 593 Nr. 7 KÖSDI 2014 S. 18954 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2014 S. 1778 StBW 2014 S. 443 Nr. 12 GAAAE-65001